Wenn das System den Markt blockiert: der Fall Polen und Nahrungsergänzungsmittel
Polen aktualisierte seine elektronische Plattform für die Notifizierung von Lebensmitteln. Auf dem Papier existierte das Verfahren. In der Praxis konnte jedoch kein Unternehmen ohne Sitz in Polen auf das System zugreifen.
Die Folge war unmittelbar: Ohne Zugang zum System keine Notifizierung. Ohne Notifizierung kein rechtmäßiges Inverkehrbringen auf dem polnischen Markt.
Es handelte sich nicht um ein Produktproblem. Es ging nicht um Zusammensetzung, Kennzeichnung oder technische Dokumentation. Es ging um den Zugang zu einem Verwaltungsverfahren, das in der Praxis Betreiber mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten benachteiligte.
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Die Barriere
Seit Januar 2026 versuchten mehrere europäische Unternehmen, ihre Nahrungsergänzungsmittel in Polen zu notifizieren über das neue elektronische System. Keines von ihnen konnte das Verfahren abschließen.
Die Versuche, das Problem auf dem üblichen Weg zu lösen — Anfragen beim Helpdesk, technische Mitteilungen — führten zu keinem Ergebnis. Der Zugang blieb blockiert.
Die rechtliche Position
An diesem Punkt schaltete sich unsere Rechtsabteilung ein. Die Analyse war nicht technischer, sondern rechtlicher Natur: Darf eine nationale Behörde ein Notifizierungsverfahren aufrechterhalten, das für europäische Betreiber, die ihre regulatorischen Pflichten erfüllen wollen, faktisch nicht zugänglich ist?
Nach EU-Recht lautet die Antwort: nein.
Unsere Position stützte sich auf:
- Die Verordnung (EU) 2019/515 über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die sicherstellt, dass Produkte, die in einem Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden, in einem anderen Mitgliedstaat nicht ungerechtfertigt blockiert werden dürfen.
- Den Grundsatz des freien Warenverkehrs (Artikel 34 AEUV) und das Verbot von Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen.
- Den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aufgrund des Niederlassungsortes, der verhindert, dass ein nationales Verfahren in der Praxis günstiger für inländische Betreiber funktioniert als für Betreiber aus anderen Mitgliedstaaten.
Wir formalisierten die Beschwerde beim Główny Inspektorat Sanitarny (dem Obersten Sanitätsinspektorat Polens) und bei der polnischen Abteilung für regulatorische Angelegenheiten, dem Mechanismus der Europäischen Kommission zur Lösung von Hindernissen im Binnenmarkt, da die Blockade aus unserer Sicht eine ungerechtfertigte Barriere im Binnenmarkt darstellte.
Das Ergebnis
Die polnische Gesundheitsbehörde erkannte das Problem an. Das System wurde angepasst, damit ausländische Unternehmen über eine qualifizierte elektronische Signatur (kwalifikowany podpis elektroniczny) Zugang zur Plattform e-Sanepid erhalten können. Dies ist der vorgesehene Weg für Betreiber ohne Sitz in Polen.
Das Inspektorat bestätigte dies schriftlich in einem offiziellen Schreiben, unterzeichnet von der Direktorin Ilona Skwierzyńska, datiert auf den 23. April 2026.

Ab diesem Zeitpunkt konnten die betroffenen Unternehmen auf das Verfahren zugreifen, ihre Produkte notifizieren und das Inverkehrbringen auf dem polnischen Markt vorantreiben.
Was dieser Fall zeigt
Die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln in Europa ist kein einheitliches Formalverfahren. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eigene Verfahren, Plattformen und Anwendungskriterien. Und manchmal schaffen diese Verfahren Barrieren — nicht unbedingt aus böser Absicht, sondern weil nationale Systeme nicht immer mit Blick auf ausländische Betreiber konzipiert sind.
Wenn das geschieht, gibt es zwei Möglichkeiten: die Barriere als gegeben hinnehmen oder sie auf Grundlage des europäischen Rechts anfechten.
Bei LegaleGo beschränken wir uns nicht darauf, Notifizierungen einzureichen. Wir analysieren regulatorische Kriterien, identifizieren administrative Barrieren und verteidigen die Position unserer Mandanten, wenn der Marktzugang blockiert wird.
Denn der Eintritt in einen europäischen Markt bedeutet nicht nur, dass das Produkt konform sein muss. Es bedeutet auch, unter denselben Bedingungen wie lokale Betreiber handeln zu können. Und wenn es erforderlich ist, muss genau das gegenüber der zuständigen Behörde verteidigt werden.
