
Süßstoff Acesulfam K: Sicherheit von der EFSA bestätigt
Der Süßstoff Acesulfam K – auch bekannt als Acesulfam-Kalium, Acesulfam-Kalium oder Ace-K – war in jüngster Zeit Gegenstand einer wissenschaftlichen Erneuerung: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) veröffentlichte am 30. April 2025 ihre neueste Bewertung dieses Zusatzstoffs (mit der Bezeichnung E 950) und kam zu dem Schluss, dass er kein Gesundheitsrisiko darstellt.
Was ist der Süßstoff Acesulfam K
Der 1967 zufällig von dem Chemiker Karl Clauss bei der Hoechst AG (heute Nutrinova) entdeckte Acesulfam K ist ein kalorienfreier künstlicher Süßstoff mit einer etwa 200-mal höheren Süßkraft als Zucker (Saccharose). Es ist ein weißes, kristallines Pulver, das hitzebeständig und stabil gegenüber sauren oder basischen pH-Werten ist, was es besonders nützlich für gekochte Lebensmittel, Backwaren und heiße Getränke macht.
Chemisch gesehen ist es das Kaliumsalz der Verbindung 6-Methyl-1,2,3-oxathiazin-4-on und hat die Summenformel C₄H₄KO₄NS. Da es fast vollständig mit dem Urin ausgeschieden wird, wird es sogar als Marker in Studien zur Wasserverschmutzung verwendet.
Die Geschichte seiner Regulierung sieht folgendermaßen aus:
- Zulassung in Europa: seit Anfang der 1980er Jahre, dank mehrerer Studien und Bewertungen (SCF im Jahr 1991, EFSA im Jahr 2000).
- Zulassung in den USA: 1988 durch die FDA.
- Weltweite Verwendung: u. a. in kalorienarmen Erfrischungsgetränken, Süßigkeiten, Desserts, Eiscreme, Protein-Nahrungsergänzungen, flüssigen und kaubaren Medikamenten.
Jüngste Sicherheitsbewertung: EFSA 2025
Die Bewertung vom April 2025 war Teil eines Programms zur Neubewertung von Zusatzstoffen vor 2009 (EU-Verordnung 257/2010). Die wichtigsten Ergebnisse waren:
Keine Genotoxizität: Es gibt keine Hinweise darauf, dass Acesulfam K oder seine Abbauprodukte die DNA schädigen.
Vollständigkeit der Überprüfung: Alle Zulassungen, früheren Studien und neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden überprüft.
Aktualisierung der ADI: Die EFSA erhöhte die zulässige Tagesdosis (ADI) von 9 mg/kg auf 15 mg/kg Körpergewicht/Tag, basierend auf einem NOAEL von 1.500 mg/kg Körpergewicht/Tag.
Verbraucherexposition: Selbst die höchsten Aufnahmeschätzungen liegen unter dem neuen ADI-Grenzwert.
Darüber hinaus schlug die EFSA vor, die technischen Spezifikationen des Süßungsmittels zu überarbeiten, einschließlich der Reinheits- und Spurengrenzwerte für Verunreinigungen wie Blei und Quecksilber sowie der Aufnahme der CAS-Nummer 55589-62-3.
Ein Blick auf andere Zuckeraustauschstoffe zeigt dies:
- Der Süßstoff Acesulfam K und Aspartam sind von der Süße her gleichwertig (~200× Zucker). Sucralose ist etwas weniger süß (~150×), aber auch hitzebeständig.
- Im Gegensatz zu Aspartam hält Acesulfam K dem Kochen und starker Hitze gut stand.
- Es verursacht keine Karies, da es von Mundbakterien nicht fermentiert werden kann.
- Es wird häufig in synergetischen Mischungen verwendet, um bittere Aromen zu überdecken.
Schlussfolgerung
Der Süßstoff Acesulfam K wurde kürzlich von der EFSA in ihrer Ausgabe vom April 2025 nach einer umfassenden Überprüfung seines toxikologischen Profils, seiner bisherigen Verwendung und neuer wissenschaftlicher Daten erneut als sicher für die Verwendung bestätigt. Mit einer auf 15 mg/kg angehobenen ADI bleibt es ein nützliches Instrument zur Zuckerreduzierung, Gewichtskontrolle, Zahngesundheit und zur Formulierung vielseitiger Lebensmittelprodukte. Obwohl es bereits seit den 1980er Jahren zugelassen ist, bietet diese Neubewertung zusätzliche Sicherheit für Verbraucher, Angehörige der Gesundheitsberufe und die Lebensmittelindustrie.