Risiken des Konsums von Ashwagandha: Anwendungstipps und Verbote
In früheren Artikeln in diesem Blog haben wir über die Risiken gesprochen, die mit dem Verzehr verschiedener Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verbunden sind.
Heute wollen wir über die Risiken des Konsums von Ashwagandha sprechen und Informationen zu den gesetzlichen Regelungen bereitstellen.
Was ist Ashwagandha?
Ashwagandha ist eine Pflanze, die ursprünglich in der Ayurveda-Medizin (traditionelle Medizin indischen Ursprungs) bekannt war und in letzter Zeit verschiedene Debatten unter internationalen Behörden ausgelöst hat. In letzter Zeit hat sie als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln an Popularität gewonnen.
Zu seinen Vorteilen zählen Stressabbau, besserer Schlaf und Stärkung des Immunsystems. In der wissenschaftlichen Gemeinschaft wird die Debatte über die Risiken des Ashwagandha-Konsums jedoch immer intensiver geführt, vor allem aufgrund des Mangels an schlüssigen Studien über seine Nebenwirkungen, insbesondere wenn es langfristig oder in hohen Dosen eingenommen wird.
Eine der größten Sorgen ist seine mögliche Auswirkung auf die reproduktive Gesundheit. Einige Studien haben nahegelegt, dass die langfristige Verwendung dieses Inhaltsstoffs die Fruchtbarkeit sowohl bei Männern als auch bei Frauen beeinflussen kann. Darüber hinaus hat auch seine Auswirkung auf die Schilddrüsenhormone Anlass zur Sorge gegeben. Diese Studien sind jedoch nicht schlüssig, aber diese Warnungen haben einige Regulierungsbehörden dazu veranlasst, zur Vorsicht zu raten.
Ashwagandha in Europa verboten
In Europa hat die dänische Arzneimittelbehörde die Verwendung von Ashwagandha in Nahrungsergänzungsmitteln aufgrund dieser potenziellen Risiken verboten. Diese Agentur verwies auf mögliche toxikologische Wirkungen, Auswirkungen auf die Sexualhormone, den Stoffwechsel, das zentrale Nervensystem und das Immunsystem. Seit Juni 2024 hat Dänemark eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Auswirkungen dieses Inhaltsstoffs auf die menschliche Gesundheit bewerten soll.
In Regionen wie Frankreich und den Niederlanden hingegen haben sich die Gesundheitsbehörden, weit davon entfernt, den Inhaltsstoff zu verbieten, dafür entschieden, Warnungen und Empfehlungen auszusprechen. Diese Behörden empfehlen aufgrund des Risikos, das mit dem Verzehr von Ashwagandha verbunden ist, bestimmten Bevölkerungsgruppen, wie z. B. schwangeren Frauen, den Verzehr zu vermeiden.
2013 veröffentlichte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung eine Risikobewertung für mehrere pflanzliche Produkte, die in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, darunter auch Ashwagandha. Die Schlussfolgerungen des Berichts legen fest, dass für eine Bewertung dieses Inhaltsstoffs mehr Informationen erforderlich sind, z. B. toxikologische Studien, historische Daten zur Exposition oder zu den dosisabhängigen Auswirkungen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bisher kein offizielles Mandat erhalten, um als Reaktion auf die allgemeine Besorgnis eine umfassende Risikobewertung des Konsums von Ashwagandha durchzuführen. Die zunehmende Verwendung von Ashwagandha auf dem europäischen (und weltweiten) Markt führt jedoch zu einem erhöhten Druck für eine detailliertere Erforschung der langfristigen Auswirkungen von Ashwagandha.
Schlussfolgerungen zu den Risiken der Einnahme von Ashwagandha
Während Ashwagandha weiterhin wegen seiner potenziellen Vorteile geschätzt wird, unterstreichen die Bedenken der internationalen Behörden die Bedeutung einer weiteren Erforschung der Sicherheit und der potenziellen Risiken von Ashwagandha.
LegaleGo arbeitet ständig mit den Regulierungsbehörden zusammen, um sicherzustellen, dass wir im Falle von Änderungen der Vorschriften schnell informieren und handeln können. Wir werden Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten, und wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Füllen Sie das Kontaktformular aus oder rufen Sie uns an, und unser Team von Experten für Lebensmittelvorschriften wird Sie beraten. Außerdem bietet LegaleGo, wie Sie bereits wissen, im Rahmen seiner Lebensmittelberatungsdienste auch eine Überprüfung des HACCP-Konzepts oder der Kennzeichnung an.