
Produkte ohne Abholzung. EUDR-Leitfaden 2025-2026
Die Verordnung der Europäischen Union über entwaldungsfreie Produkte (EUDR, engl. „deforestation-free products“) verlangt, dass bestimmte Produkte (Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz sowie zahlreiche Derivate) nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden dürfen, wenn sie entwaldungsfreie Produkte sind, im Einklang mit dem Recht des Herkunftslands produziert wurden und über eine Sorgfaltserklärung verfügen.
In diesem Leitfaden erklären wir klar und Schritt für Schritt, was von Ihnen verlangt wird und was Sie tun müssen, um die Vorschriften zu erfüllen. Außerdem ist dies auch dann relevant, wenn Sie über Marktplätze wie Amazon verkaufen. Wir von LegaleGo können Sie als Partner des Amazon SPN bei der Anpassung Ihrer Prozesse unterstützen und bei der Verwaltung der erforderlichen Unterlagen helfen.
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1) Was ist die EUDR und für wen gilt sie?
Die EUDR (EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte) soll die Verbindung zwischen Konsum und Entwaldung beseitigen. Sie betrifft alle, die die erfassten Rohstoffe oder deren Folgeprodukte erstmals in der EU in Verkehr bringen oder ausführen. Das schließt Wirtschaftsakteure (Erstinverkehrbringer) und Händler (die Produkte anschließend bereitstellen) ein.
Wenn Ihr Unternehmen Kaffee oder Kakao (bzw. Schokolade) produziert oder verarbeitet, Soja und dessen Derivate, Kautschuk und Kautschukwaren, Palmöl und Palmölderivate, Holz und Holzerzeugnisse oder Rinderprodukte (Fleisch, Leder usw.), lesen Sie weiter – es ist für Sie relevant.
2) Wichtige Anwendungsdaten
Auch wenn die volle Anwendung erst 2026 greift, empfehlen wir, die nötigen Informationen frühzeitig zu sammeln, um entwaldungsfreie Produkte ohne Hektik deklarieren zu können. Merken Sie sich diese Termine:
- Große und mittlere Unternehmen: Anwendung ab dem 30. Dezember 2025.
- Mikro- und kleine Unternehmen: Anwendung ab dem 30. Juni 2026.
3) Was Kunden, Marktplätze und Zoll verlangen werden
Damit können Sie belegen, dass Ihre Waren im Sinne der Verordnung tatsächlich entwaldungsfreie Produkte sind.
- Sorgfaltserklärung (DDD), die im offiziellen EU-System bevor das Produkt in Verkehr gebracht oder ausgeführt wird, eingereicht wird. Diese Sorgfaltserklärung erzeugt eine Referenznummer.
- Referenznummer der DDD, um sie mit der Zollanmeldung und ggf. mit B2B-Bestellungen und Marktplätzen zu verknüpfen. Ihre Kunden können diese Nummer anfordern.
- Geolokalisierung der Parzellen, auf denen der Rohstoff erzeugt wurde:
- Parzellen größer als 4 ha (außer Rinder): Polygone.
- Parzellen bis 4 ha: Punkt oder Polygon.
- Rinder: ein Punkt für jeden Betrieb, durch den das Tier gegangen ist.
- Produktionsdaten sowie Nachweise der Rechtmäßigkeit im Herkunftsland (Nutzungsrechte, Genehmigungen usw.). Die Unterlagen sind 5 Jahre aufzubewahren.
- Risikobewertung (nach Land, Gebiet, Mischung, Rückverfolgbarkeit usw.) und ggf. Risikominderungsmaßnahmen, um ein null- oder vernachlässigbares Risiko sicherzustellen.
4) So bereiten Sie sich vor. Erfüllen Sie alle folgenden Punkte?
Damit Ihre nächste Einfuhr oder Ihr nächster Verkauf bereits als entwaldungsfreie Produkte deklariert werden kann, finden Sie nachfolgend die Punkte, die Ihr Unternehmen erfüllen sollte. Erfüllen Sie alle?A. Umfang festlegen
- Erstellen Sie ein Inventar der betroffenen Produkte und Zutaten (Zolltarifnummern/KN-Codes).
- Bestimmen Sie Ihre Rolle (Wirtschaftsakteur oder Händler), denn davon hängen die Pflichten ab.
B. Fordern Sie jetzt kritische Daten bei Lieferanten an
- Geolokalisierung der Parzellen (Polygone oder Punkte, je nach Fall).
- Daten bzw. Zeiträume der Produktion/Ernte.
- Nachweise der Rechtmäßigkeit (Titel, Genehmigungen, Lizenzen).
- Vermeiden Sie Mischungen unbekannter Herkunft: Können Sie nicht trennen, kann die Partie als nicht konform gelten.
C. Richten Sie Ihr Sorgfaltspflicht-System (DDD) ein
- Registrieren Sie sich im EUDR-Informationssystem und legen Sie fest, wer jede DDD erstellt und unterzeichnet.
- Standardisieren Sie Ihre Risikobewertung.
- Bewahren Sie sämtliche Unterlagen 5 Jahre auf.
D. In die tägliche Operative integrieren
- Hinterlegen Sie die DDD-Nummer in Ihrem ERP und teilen Sie sie mit Logistik, Zollabwicklung und B2B-Kunden.
- Nehmen Sie EUDR-Klauseln in Einkaufsverträge auf: Datenpflichten, Auditrechte und Trennung/Segregation.
- Schulen Sie Einkauf, Qualität und Supply-Chain zu den neuen Abläufen.
5) Wenn Sie über Marktplätze (Amazon etc.) verkaufen
Die EUDR knüpft an das „Inverkehrbringen“ an – auch beim Verkauf über Marktplätze. Viele Einkäufer und Plattformen verlangen die DDD-Nummer und Nachweise zur Rückverfolgbarkeit. Bei LegaleGo Regulatory Affairs sind wir Amazon SPN Partner und können Sie bei der Vorbereitung der Dokumentation unterstützen und über die Abläufe informieren, damit Ihre Produkte für Plattformen und Kunden als entwaldungsfreie Produkte ausgewiesen werden.
6) Was passiert bei Nichteinhaltung?
Neben Sanktionen kann das geschäftliche und reputative Risiko erheblich sein. Daher ist es entscheidend, frühzeitig vorzusorgen und die Eigenschaft als entwaldungsfreie Produkte belegen zu können. Mögliche Sanktionen sind unter anderem:
- Erhebliche Geldbußen (bemessen am EU-Umsatz).
- Einziehung von Waren und Erlösen sowie Verkaufsverbote.
- Vorübergehende Beschränkungen des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen oder Finanzierungen.
7) Nützliche Ressourcen
- Analyse des Rechtsregimes der EUDR bei LegaleGo Servicios Jurídicos
- Offizielle EUDR-Seite der Europäischen Kommission.
- EUDR-Informationssystem (Einreichung der DDD).
- Umsetzungsleitfäden und FAQ.
- Rechtstext der EUDR und Durchführungsdokumente.
Wie Sie wissen, können wir von LegaleGo Regulatory Affairs die Einhaltung der EUDR zu entwaldungsfreien Produkten von Anfang bis Ende sicherstellen: Umfang, Erhebung von Geodaten, Risikobewertung, DDD, Schulung und Marktplatz-Support – insbesondere für Amazon.
Haben Sie Fragen dazu, wie Sie belegen, dass Ihre Artikel entwaldungsfreie Produkte sind? Schreiben Sie uns – wir erstellen für Sie einen klaren, rechtssicheren Fahrplan.