Neue AESAN-VERORDNUNG: VERWENDUNG VON HEMPFEL UND CANNABINOIDEN IN LEBENSMITTELN
Die spanische Agentur für Lebensmittelsicherheit und Ernährung (AESAN) hat ein neues Update über die Regulierung von Lebensmitteln und Produkten aus Hanf und Cannabinoiden veröffentlicht. Hanf.
Diese Aktualisierung konzentriert sich auf die europäischen Leitlinien für die Vermarktung dieser Produkte in der Europäischen Union (EU). Es befasst sich mit der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates, die neuartige Lebensmittel regelt.
Angesichts der wachsenden Bedeutung von Cannabinoiden wie Cannabidiol (CBD), Cannabidiol-Säure (CBDA) und Cannabigerol (CBG), sowohl in reiner Form als auch in Produkten wie Ölen, Lebensmitteln und Kosmetika, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Hersteller, Händler und Verbraucher die geltenden Vorschriften kennen.
Sie können in ihrer reinen Form oder als Zusatzstoffe in Produkten wie Ölen, Cremes und Lebensmitteln vorkommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie natürlichen oder synthetischen Ursprungs sind; dies gilt auch für Extrakte der Pflanze Cannabis sativa L.
Einstufung als neuartige Lebensmittel
Diese Verbindungen und Extrakte werden als neuartige Lebensmittel eingestuft. Sie wurden vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nachweislich nicht in nennenswertem Umfang und sicher konsumiert.
Der Status „neuartiges Lebensmittel“ bedeutet, dass diese Produkte in den Regelungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2283 des Europäischen Parlaments und des Rates fallen. Diese Verordnung, die am 25. November 2015 in Kraft getreten ist, legt die Regeln für neuartige Lebensmittel fest und aktualisiert die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.
Gemäß dieser Verordnung müssen neuartige Lebensmittel von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet werden, um festzustellen, ob sie für das Inverkehrbringen zugelassen werden können. Damit wird sichergestellt, dass jedes Cannabinoid, unabhängig von seinem Ursprung, strengen Sicherheitstests unterzogen wird und den geltenden Normen entspricht, bevor es auf den europäischen Markt gelangt.
Für den Verzehr sichere Produkte
Derzeit sind Lebensmittel aus Hanfsamen, wie ganze Samen, Samenöl oder Samenmehl, für den sicheren und sinnvollen Verzehr bekannt.
Auch der Verzehr von Hanfblättertee (ohne die blühenden Spitzen), entweder allein oder in Kräutermischungen, ist in der EU bereits nachgewiesen worden. Diese Produkte sind nicht neu, solange sie aus Sorten von Cannabis sativa L. mit einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von weniger als 0,3 % gewonnen werden.
Folglich können diese Lebensmittel oder daraus hergestellten Produkte in der Europäischen Union vermarktet werden, da sie seit langem sicher und sinnvoll konsumiert werden.
Gemäß diesen Bestimmungen müssen Unternehmen, die Cannabinoide und Extrakte von Cannabis sativa L. als Lebensmittelzutaten in Verkehr bringen wollen, bei der Europäischen Kommission eine Genehmigung beantragen. Sie müssen vor dem Inverkehrbringen eine Zulassung bei der Europäischen Kommission beantragen. Das Verfahren umfasst eine strenge Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die mit diesen Zutaten verbundenen Risiken analysiert. Nach dieser Bewertung wird die Kommission entscheiden, ob die Verwendung dieser Verbindungen in Lebensmitteln zugelassen wird oder nicht. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass aus Hanf gewonnene Produkte den geltenden Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen. Dies schützt die Gesundheit der Verbraucher und erleichtert eine verantwortungsvolle Vermarktung in der Europäischen Union.
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