Wie man ein Nahrungsergänzungsmittel anmelden
Nahrungsergänzungsmittel anmelden: In Deutschland, wie auch in den meisten anderen Mitgliedstaaten, müssen Nahrungsergänzungsmittel angezeigt werden, bevor deren Markteinführung erfolgt.
Nahrungsergänzungsmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Dieser Organismus informiert nicht nur, sondern macht auch die Kommunikation von Risiken transparenter und steuert diese, bevor sie eine Krise hervorrufen können.
Nahrungsergänzungsmittel anmelden
Das Meldeverfahren erfolgt über ein Online-Anzeigeformular, das elektronisch ausgefüllt und übermittelt wird. Nach der Einreichung der Unterlagen erhalten Sie einen Nachweis über die Einreichung. Mit dieser Bestätigung wird jedoch nicht bescheinigt, dass das angezeigte Produkt in Verkehr gebracht werden darf, sondern nur, dass die Unterlagen vollständig übermittelt wurden. nahrungsergänzungsmittel anmelden.
Jedes Nahrungsergänzungsmittel ist dabei separat anzuzeigen. Dies gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel, die in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten werden. Der Anzeige ist auch das Etikett beizufügen, unter dem das Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll. Es ist daher sehr wichtig, dass vor der Anzeige oder Registrierung des Nahrungsergänzungsmittels sichergestellt wird, dass das Etikett alle Vorschriften erfüllt.
Wenn das Nahrungsergänzungsmittel bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat auf dem Markt sind, muss die zuständige Behörde angegeben werden, da bereits eine Markteinführung erfolgte (dies wird als gegenseitige Anerkennung bezeichnet). Eine Kopie dieser Anzeige und ihre Übersetzung ins Deutsche kann der Anzeige gemäß § 5 NemV beigefügt werden.
Alle Daten müssen wahrheitsgetreu angegeben werden, da sie vom BVL in einer Datenbank gespeichert, verarbeitet und an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Bundesländer übermittelt werden.
Es gilt zu beachten, dass die VHL keine Bewertung, Prüfung oder Zulassung der angezeigten Nahrungsergänzungsmittel vornimmt. Es obliegt dem Unternehmen, das die Anzeige übermittelt, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Bei LegaleGo kümmern wir uns um alle rechtlichen und technischen Anforderungen, die zur Registrierung von Nahrungsergänzungsmitteln erforderlich sind. Wir prüfen den gesamten Inhalt des Etiketts, die gesundheitsbezogenen Angaben auf dem Etikett, ob Stoffe und Zutaten des Nahrungsergänzungsmittels zulässig sind usw. Falls erforderlich, kümmern wir uns auch um die Anzeige bzw. Registrierung des Produkts in anderen EU-Ländern, um die Anzeige auch in Deutschland vornehmen zu können.